ACHTUNG: Widerrufsjoker läuft aus

Hochverzinste Kredite zu kündigen, ist noch bis Juni möglich / Der Weissacher Rechtsanwalt Gunnar Stuhlmann erläutert

Der Widerrufssjoker macht es Bankkunden möglich, alte, hochverzinste Kredite Jahre nach Abschluss des Geschäfts zu kündigen. Die Banken haben das Nachsehen. Auch die Kreissparkasse Waiblingen. Allerdings gibt´s den Widerrufsjoker nur noch bis 21. Juni. Rechtsanwalt Gunnar Stuhlmann rät dazu, schnell zu handeln. Allerdings nicht ohne Besonnenheit und gute Organisation. Denn vor der Kündigung muss ein neues Darlehen her.

Verbraucherzentralen sind in Sachen Verbraucherschutz unglaublich agil und haben die Banken schwer in die Bredouille gebracht. Auch die Kreissparkasse Waiblingen, die schon einige Fälle rund um den sogenannten Widerrufsjoker vor Gericht verhandeln musste. Es geht um ein elementares Verbraucherrecht: Wessen Vertrag nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann aus diesem Vertrag aussteigen. Wer den Widerrufsjoker bei einem Bankdarlehen zücken kann, hat damit gute Chancen, alte, teure Kredite loszuwerden. Zwar habe, sagt der Weissacher Rechtsanwalt Gunnar Stuhlmann, der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale das Thema in einem Punkt um die Ohren gehauen: Eine etwas unauffällige Gestaltung macht die Widerrufsbelehrung nicht gleich ungültig. Lesen, zitiert Stuhlmann die hohen Richter, müsse man schon.

Die Kreissparkasse ist in einige Verfahren verwickelt

Die Kreissparkasse erklärt hierzu und zu dem ganzen derzeitigen Poker mit dem Joker: „Momentan wird sehr viel über das Thema “Widerruf“ diskutiert. Es sind dazu differenzierende Meinungen in Rechtssprechung und Literatur vorhanden. Wir sind in einige Verfahren bezüglich Widerrufsbelehrungen verwickelt.

Jedoch sind durch die neuen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 2016 (A.: XI ZR 549/14, XI ZR 101/15), bei welchen noch keine schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, zahlreiche Argumente in Bezug auf die angebliche Widerrufsthematik zugunsten der Kreditinstitute entschieden worden.“ Die Kreissparkasse bezieht sich hier ebenfalls auf das Urteil des BGH, das zwar verlangt, dass Widerrufsbelehrungen klar und verständlich sein müssen, aber nicht grafisch hervorzuheben sind.

Gunnar Stuhlmann ficht gerade zwei solche alten Immobilien-Darlehensverträge an. Einer davon ist von der Kreissparkasse. Und er ist und war nicht der Einzige. Das Ganze wird ganz schön teuer. Die Sache ist die: Bei alten Krediten, vor allem bei Krediten, die zwischen dem 1. November 2002 und Mitte 2010 abgeschlosen worden waren, aber auch bei später abgeschlossenen Krediten, haben viele Banken das Widerrufsrecht, das jedem Kunden zusteht, nicht korrekt formuliert und im Vertrag dargestellt. Das Widerrufsrecht erlaubt es Bankkunden, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu kündigen. Es gab schon damals eine rechtlich ganz sichere Musterbelehrung. „Aber die Banken haben die abgeänderte.“ Und haben sich damit ins Desaster manövriert.

Deshalb können Bankkunden bislang auch Jahre später den sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen und ihren alten und teuren, hochverzinsten Kredit kündigen. Das lohnt sich, denn zurzeit sind Kredite billig wie noch nie. Die Bankkunden bekommen außerdem von der Bank ihre bereits gezahlten Tilgungen inklusive Zinsen und dem Geld, was die Bank erwirtschaftet hat, zurück.

Das Ganze lohnt sich vor allem auch für Verbraucher, die ihren Kredit, aus welchen Gründen auch immer, vorfristig kündigen mussten und deshalb teure Strafzahlungen, die sogenannten „Vorfälligkeitsentschädigungen“, tragen mussten. Auch dieses Geld geht wieder an die Verbraucher zurück. Wer darüber nachdenkt, muss sich allerdings langsam beeilen. Denn: Eine Gesetzesänderung stärkt die Banken und macht das Ziehen des „Widerrufsjokers“ ab dem 22. Juni unmöglich.

Gunnar Stuhlmann rät allen, die mit dem Widerrufsjoker liebäugeln, als Allererstes nach einem neuen Kredit zu gucken. Denn erst, wenn das Geld sicher weiter fließt, kann gegen die alte Bank geklagt und deren Forderung erfüllt werden. Gunnar Stuhlmann rät aber auch dazu, gut zu überlegen, ob ein Rechtsstreit mit der Bank sinnvoll ist. Wer seine Bank auch weiterhin fürs Leben braucht, tut sich mit dem Ziehen des Widerrufsjokers keinen Gefallen. Denn die Banken werden aller Wahrscheinlichkeit nach keinen weiteren Wert auf so streitlustige Kunden legen.

Rechtsanwalt Gunnar Stuhlmann
Ihr Widerrufs-Experte