SCHEIDUNG & ERBRECHT

VORTRÄGE ZUM ERBRECHT

SCHEIDEN HEISST TEILEN

Eine Trennung und Scheidung ist eine Ausnahmesituation, die sowohl zu emotionalen als auch zu finanziellen Herausforderungen führt. Es ergeben sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von praktischen aber auch rechtlichen Fragen. Insbesondere für die juristischen Probleme, die hierbei zu klären sind, ist es wichtig, eine kompetente und professionelle Unterstützung an der Seite zu haben, die insbesondere die anstehenden Probleme sachlich und effektiv angeht.

Die Trennung erfolgt ja meist, weil man sich nicht mehr versteht und jedenfalls mindestens einer der Partner in Zukunft eigene Wege gehen möchte. Gerade dann ist es schwierig, ohne Hilfe Dritter einvernehmliche Lösungen zu finden.

Insbesondere sind folgende Themenbereiche klärungsbedürftig:
1. Nach dem sogenannten Trennungsjahr
... ist ein Scheidungsantrag durch einen Anwalt erforderlich, um das Scheidungsverfahren bei Gericht einzuleiten. Hierfür ist zwingend eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Die Kosten dieses Verfahrens richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Grundlage hierfür sind in der Regel die gesetzlichen Gebühren, die sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht anfallen. Hier ist es sinnvoll, sich vorab über die entstehenden Kosten zu informieren.
2. Über die Scheidung an sich hinaus können folgende weitere Streitpunkte klärungsbedürftig sein:
• Kindesunterhalt

• Ehegattenunterhalt, d. h. bis zur Scheidung sogenannter Trennungsunterhalt und gegebenenfalls nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt.

Bei minderjährigen Kindern: Sorgerecht, dies beinhaltet z.B. die Frage, ob es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleibt, d. h. dass die wesentlichen Fragen bezüglich der Kinder weiterhin gemeinsam entschieden werden und Umgangsrecht, d. h. wie oft und zu welchen Zeiten erhält der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, die Möglichkeit, mit den Kindern Zeit zu verbringen.

• Güterrecht, d. h. wie das gemeinsame Vermögen auseinandergesetzt und verteilt wird und wie z.B. im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleich zu erfolgen hat.
3. Ist das Ziel eine schnelle Scheidung anzustreben
... oder welche Vorteile hat es, sich trotz Trennung nicht scheiden zu lassen. Inwieweit ist es relevant und welche Folgen hat es, wenn ein Ehegatte die Scheidung ablehnt.
4. Die vorgenannten Streitpunkte, über die eigentliche Scheidung hinaus,
... sind jeweils mit gesonderten Kosten verbunden, die sich nach dem sogenannten Streitwert/Gegenstandswert bzw. bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nach dem sogenannten Verfahrenswert richten. Je mehr strittige Punkte zu regeln sind, desto höhere Kosten entstehen. Insofern kann es auch unter dem Kostenaspekt sinnvoll sein, mit anwaltlicher Unterstützung eventuell auch einvernehmliche Regelungen anzustreben. Jedenfalls ist es sinnvoll, sich insofern vorab auch zu diesem Aspekt beraten zu lassen.
5. Zusammenfassung
• Streitige Punkte im Rahmen der Trennung und Scheidung wie Unterhalt, Sorgerecht etc. können im Scheidungsverfahren oder auch vorab gerichtlich geklärt werden.

• Im sogenannte Verbundverfahren werden Folgesachen nur verhandelt, wenn ein entsprechender Antrag spätestens zwei Wochen vor Beginn der mündlichen Verhandlung im Scheidungsverfahren gestellt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt können diese weiteren Streitpunkte nur noch in eigenständigen Verfahren geltend gemacht werden. Dies kann auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten relevant sein. Die Klärung im Verbund des Scheidungsverfahrens ist oft kostengünstiger.

• Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert.

Kirsten Stuhlmann, Rechtsanwältin und Scheidungsexpertin

Vita
- Studium an der Universität Heidelberg
- Rechtsanwältin seit 1995         
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Unfallregulierung
Interessengebiete
- Verkehrsstrafrecht
- Versicherungsrecht
Kontaktdaten
Kanzlei Allmersbach am Weinberg
Angerweg 24
71546 Allmersbach am Weinberg

Telefon: 0 71 91 - 90 62 71
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